Lärmschutz in Hesseldorf und Aufenau


Am 4. Mai 2020 trat der Teilplan der dritten Runde zum Lärmaktionsplan für die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt in Kraft. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung ergab für die B 276 in der Ortsdurchfahrt Wächtersbach Hesseldorf und der L 3216 in der Ortsdurchfahrt Aufenau zum großen Teil Überschreitungen der Auslösewerte zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Bezuschussung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung.

Die Prüfung wird i.d.R. nur in der ersten Gebäudereihe beidseits der B 276 und der L 3216 ausgelöst; teilweise liegt aber auch keine Auslösung vor. „Die Prüfung von Lärmsanierung wird von der Stadt Wächtersbach als sinnvoller Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm beider Durchgangsstraßen angesehen. Haus- und Wohnungseigentümer an den beiden genannten Durchgangsstraßen können daher bei Hessen Mobil, Sachgebiet Immissionsschutz in 63571 Gelnhausen, Gutenbergstraße 2-4 (oder per Email an: „kc.immissionsschutz@mobil.hessen.de“) Anträge zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Bezuschussung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung mit Schallschutzfenstern stellen (zum Beispiel bei Schlafräumen auch mit Belüftungseinrichtungen)“ empfiehlt Bürgermeister Andreas Weiher.

Interessierte Hausbesitzer können sich bei der Stadtverwaltung, Ordnungsamt, zunächst persönlich nach Terminvereinbarung oder telefonisch  (06053/802-58 oder 55) beraten lassen. Die Messergebnisse liegen dem Ordnungsamt vor.

Den Antrag zur Prüfung von Lärmsanierung kann man auf der Homepage von Hessen Mobil („Service / Downloads & Formulare / Lärmschutz / Antrag Anspruchsvoraussetzungen“) herunterladen.