Wachstum und nachhaltige Entwicklung 

Anreizprogramm im Fördergebiet Historischer Stadtkern Wächtersbach


Ziel der Förderung

Mit dem Anreizprogramm möchte die Stadt Wächtersbach privaten Eigentümerinnen und Eigentümern im historischen Stadtkern einen Impuls geben, ihre Häuser schöner und passender zum Stadtbild zu gestalten – etwa durch neue Fassaden, Dächer oder Eingangsbereiche. Gefördert werden sichtbare Maßnahmen, die nicht nur das einzelne Gebäude aufwerten, sondern auch das gesamte Viertel positiv verändern. Viele kleine Verbesserungen können so gemeinsam eine große Wirkung entfalten – auch über das Fördergebiet hinaus.

Sicherung des historischen Stadtbildes

Neben der Attraktivitätssteigerung im Stadtumbaugebiet geht es in der Stadt Wächtersbach vor allem um den Erhalt der Nutzungsvielfalt von Wohnen, Dienstleistungen und Gastronomie. Insbesondere die historische Bausubstanz muss permanent gepflegt und instandgesetzt werden. Genau hier bietet das Instrument des Anreizprogramms die Möglichkeit, um notwendige Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aber auch Erneuerungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anzuschieben.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähige Maßnahmen können unter anderem sein:

  • Modernisierung beispielsweise durch barrierefreie Neugestaltung des Haupteinganges
  • energetischer Austausch von Fenstern, Erneuern bzw. Neuanbringung von Klappläden
  • Erneuerung von baugeschichtlich wertvollen Bauteilen
  • Erneuerungsarbeiten oder Sanierungen von Wohngebäuden mit Relevanz für den öffentlichen Raum, 
  • zielgruppenorientierter Umbau zur Anpassung an den demographischen Wandel
  • Modernisierung und Sanierung der Straßenfassaden sowie Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum
  • Schaffung gebäudebezogener Freiflächen; beispielsweise durch Fassadenbegrünung (Rankgerüste, Rankhilfen u.ä.), Maßnahmen zur Reduzierung von versiegelten Flächen sowie Begrünung in der Vorgartenzone

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 €.
  • Bei der Förderung als Zuschuss können bis maximal 25 % der förderfähigen Kosten durch das Anreizprogramm übernommen werden. Dies gilt bis zu einer Obergrenze von 20.000 € je Liegenschaft als Förderhöchstbetrag.
  • Eigenleistungen sind nicht zuschussfähig.
  • Förderverträge im Anreizprogramm können bis zum Jahr 2029 endabgerechnet werden

Wie ist der Ablauf?

  1. Antragstellung beim Stadtumbaumanagement (Rittmannsperger Architekten GmbH)
  2. Nach positiver Vorprüfung reicht der Eigentümer vor Beginn der Maßnahme Pläne, Eigentumsnachweise und Kostenvoranschläge schriftlich beim Stadtumbaumanagement ein. Mindestens drei vergleichbare Angebote über die Maßnahme sind erforderlich.
  3. Der Magistrat entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Im Anschluss folgt eine Modernisierungsvereinbarung. Erst danach kann mit der Maßnahme begonnen werden.
  4. Auszahlung des Zuschuss nach Vorlage der Rechnungen und Prüfung der Maßnahme durch das Stadtumbaumanagement.

Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.


Stadtumbaumanagement

Rittmannsperger Architekten GmbH

Ludwigshöhstraße 9

64285 Darmstadt

+49 6151 968036

Stadt Wächtersbach

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