Große Drüsenameise 

(Tapinoma magnum) 

Große Drüsenameise

Erkennung und Bekämpfung

Die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum) sorgt zunehmend für Aufmerksamkeit in deutschen Städten und Gemeinden. Ursprünglich stammt die wärmeliebende Ameisenart aus dem Mittelmeerraum, doch seit einigen Jahren breitet sie sich auch in Mitteleuropa sichtbar aus – begünstigt durch milde Winter und den globalen Warenverkehr. Das Bundesamt für Naturschutz bewertet die Große Drüsenameise als „potenziell invasive Art“ für Deutschland und führt sie auf der nationalen Beobachtungsliste. Bislang ist noch nicht abschließend erforscht, ob die Art negative Auswirkungen auf heimische Tier- und Pflanzenarten hat.

Für Menschen ist die Große Drüsenameise ungefährlich, kann jedoch lästig werden. Die Tiere dringen auf Nahrungssuche in Häuser ein und besiedeln außerdem Terrassen, Gärten und Gehwege. Ihre Bautätigkeit unter Pflastersteinen oder Asphalt kann Schäden an der Infrastruktur verursachen.

Erkennungsmerkmale:

  • Farbe: Schwarz
  • Größe: 2 bis 4mm, große Unterschiede innerhalb einer Kolonie
  • Körperform: Schlank mit kaum sichtbarer Taille
  • Geruch: Charakteristischer fruchtig-chemischer Geruch beim Zerdrücken
  • Lebensweise: Bildet riesige Superkolonien mit mehreren Königinnen; stark frequentierte, oft mehrspurige Ameisenstraßen
  • Flacher Aushub an den Nesteingängen
  • Bei Störung am Nesteingang (z.B. Pusten in den Nesteingang) treten die Tiere in großer Zahl aggressiv aus und umkreisen den Nesteingang

 

Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist ein schnelles und professionelles Vorgehen entscheidend. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bietet einen Bestimmungsservice an: Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht Fotos über das Meldeportal des HLNUG hochladen, um die Art sicher bestimmen zu lassen (hlnug.de/druesenameise). Die Bestimmung erfolgt durch Expertinnen und Experten der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, einen bestätigten Ameisenbefall dem Amt für Bauen und Umwelt zu melden.

Es besteht in Deutschland keine Verpflichtung zur Bekämpfung, doch Maßnahmen sind teilweise unerlässlich, um mögliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur zu verhindern. Bei übermäßigem Befall wird empfohlen, eine professionelle Schädlingsbekämpfung zu beauftragen.

Präventive Maßnahmen:

  • Entfernen von Nahrungsquellen (Müll, Blattläuse, beschädigte Abfalltonnen)
  • Mögliche Niststellen, beispielsweise unter Abdeckfolien, vermeiden bzw. entfernen  
  • Pflaster möglichst in Splitt statt in Sand verlegen
  • Dicht aufwachsendes Bankett/ dicht aufwachsender Gartenwuchs zur Vermeidung offener, erhitzter Strukturen
  • Topfpflanzen vor dem Kauf auf Ameisenbefall kontrollieren, exotische Pflanzen meiden
  • Grünschnitt und Erde nicht in der freien Natur entsorgen

 

Bekämpfungsmaßnahmen:

  • Heißwasser/ Wasserkocher: Kann insbesondere zu Beginn eines Befalls im privaten Bereich eine wirksame Maßnahme sein und direkt auf Nester einwirken. Die Methode gilt als umweltschonend.
  • Fraßköder: Dazu zählen beispielsweise Köderdosen, Gele, Spraymittel, Gießmittel und Granulate. Diese Mittel können auch für Nicht-Zielorganismen schädlich sein und sollten daher gezielt eingesetzt werden.
  • Nematoden: Die Ausbringung erfolgt durch Gießen. Nematoden gelten als umweltschonend und sind als Einzelmaßnahme beispielsweise bei befallenen Blumentöpfen geeignet.
  • Kieselgur: Die Ausbringung auf Laufwegen und an Nesteingängen kann eine Barrierewirkung erzielen. Kieselgur ist giftfrei und gilt als umweltschonend.


Eine vollständige Bekämpfung der Großen Drüsenameise gilt nach Einschätzung von Experten als nicht realistisch. Ziel der Maßnahmen ist daher eine dauerhafte Eindämmung und Kontrolle der Population. Um eine möglichst hohe Wirksamkeit zu erreichen, sollten verschiedene Bekämpfungsmethoden kombiniert und regelmäßig angewendet werden. Insbesondere eine Bekämpfung im Winter kann gute Ergebnisse erzielen, da die Kolonien zu dieser Jahreszeit geschwächt sind. Insektizide können bei unsachgemäßer Anwendung gesundheitliche Risiken hervorrufen und negative Auswirkungen auf das Grundwasser sowie Nicht-Zielorganismen haben und sollten daher nur gezielt eingesetzt werden.