Die Große Drüsenameise breitet sich weiter aus


Das Bundesamt für Naturschutz bewertet die Große Drüsenameise als „potentiell invasive Art“ für Deutschland und führt diese auf der nationalen Beobachtungsliste. Bislang ist nicht abschließend untersucht, ob die invasive Ameisenart negative Auswirkungen auf unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten hat.

Es handelt sich bei der Großen Drüsenameise um eine dunkelbraun bis schwarz gefärbte Ameisenart. Auffallend ist der Größenunterschied der Tiere innerhalb einer Kolonie (2,5 bis 4 Millimeter Länge). Ihr Körper wirkt schlank, die typische „Taille“ ist von oben kaum erkennbar. Charakteristisch ist ein stechender Geruch, der beim Zerdrücken entsteht. Die Große Drüsenameise bildet zudem riesige Kolonien (Superkolonie) mit mehreren Königinnen und stark genutzten Ameisenstraßen.

Für Menschen ist die Große Drüsenameise ungefährlich, allerdings kann sie lästig werden. Die Tiere dringen auf der Suche nach Nahrung in Häuser ein, besiedeln Terrassen, Gärten und Gehwege. Durch ihre Bautätigkeit unter Pflastersteinen oder Asphalt können Schäden an der Infrastruktur entstehen. Für die erfolgreiche Bekämpfung eines Befalls, ist ein schnelles und professionelles Vorgehen entscheidend.

Das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bietet seit diesem Jahr einen Bestimmungsservice für die Große Drüsenameise (Tapinoma magnum) an. Bei Verdacht auf ein Tapinoma magnum Vorkommen können Bürgerinnen und Bürger ab sofort Fotos über das Meldeportal des HLNUG hochladen und die Art sicher bestimmen lassen. Die Bestimmung erfolgt durch Expertinnen und Experten der Entomologie der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Frankfurt.

Vor dem Hochladen der Bilder, sollten Sie zunächst selbst überprüfen, ob das gefundene Vorkommen die wesentlichen Merkmale der Großen Drüsenameise erfüllt. Die Anleitung für das Vorgehen und die Beschreibung der wesentlichen Merkmale sind ebenfalls auf der Homepage des HLNUG hlnug.de/druesenameise zu finden.

Eine Verpflichtung zur Bekämpfung der Großen Drüsenameise besteht in Deutschland nicht. Allerdings sind Maßnahmen gegen die Ameisenart unerlässlich, um Schäden an Gebäuden und Infrastruktur abzuwenden. Von dem privaten Einsatz von Insektiziden wird jedoch abgeraten, denn ein unsachgemäßer Einsatz der Wirkstoffe kann negative Folgen für die Gesundheit, das Grundwasser und andere Insektenarten haben. Bei einem Befall wird empfohlen, einen Schädlingsbekämpfer hinzuzuziehen.