Geschwisterregelung für Grundschulkinder in Wächtersbach in Kraft getreten    


Die Stadt Wächtersbach hat ein deutliches Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit gesetzt und die Erweiterung des Geschwisterrabatts beschlossen. Damit wird die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an Grundschulen künftig beim Geschwisterrabatt der städtischen Kita-Gebühren berücksichtigt.

Mit der neuen Regelung werden Familien mit mehreren Kindern entlastet. Sie profitieren nun auch dann von geringeren Kita-Gebühren, wenn ein älteres Geschwisterkind eine kostenpflichtige Betreuung an einer Grundschule, beispielsweise im Rahmen des „Pakts für den Ganztag“ besucht.

Hintergrund ist die seit dem 1. August geltende Neufassung der Richtlinie des Main-Kinzig-Kreises zum Ganztagsangebot, die keine kostenfreien Betreuungspakete mehr vorsieht. Viele Familien – vor allem Alleinerziehende – mussten dadurch zusätzliche monatliche Ausgaben von bis zu 160 Euro für die Nachmittagsbetreuung tragen, zuzüglich der Kosten für Verpflegung.

Bürgermeister Andreas Weiher begrüßt den nun gefassten Beschluss: „Auch wenn wir auf die Gebühren für die Grundschulbetreuung keinen Einfluss haben, wollen wir Familien dort entlasten, wo es in unserer Verantwortung liegt, nämlich bei den Kita-Gebühren. Der Geschwisterrabatt für Kita-Kinder ist seit Jahren ein wichtiges familienpolitisches Instrument in Wächtersbach. Ich freue mich, dass die Stadtverordnetenversammlung hier dem Vorschlag des Magistrats gefolgt ist.“

Antragstellung ab sofort möglich

Die Geschwisterregelung ist mit ihrer Veröffentlichung nun offiziell in Kraft getreten. Für Familien, welche die Voraussetzung seit Beginn des neuen Schuljahrs erfüllen, besteht der Anspruch auf Ermäßigung auch schon rückwirkend zum 1. August 2025.

Für die Beantragung benötigen Familien eine Bestätigung des Arbeiter-Samariter-Bundes als Träger der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Aufenau und an der Grundschule Kinderbrücke in der Innenstadt. Die erforderlichen Formulare erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Einrichtungsleitung der Nachmittagsbetreuung (Arbeiter-Samariter-Bund). Nach dem Ausfüllen müssen die Unterlagen beim Steueramt der Stadt Wächtersbach eingereicht werden.

Die Stadt empfiehlt Familien, die Anspruch auf die rückwirkende Entlastung haben könnten, zeitnah einen Antrag zu stellen.

Foto: KI-generiert