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Eheurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:- Eheurkunde
- Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
- Sie sind die Eltern der Ehegatten
- Sie sind ein Kind der Ehegatten
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
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für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
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Rechtsgrundlage
- §§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)
- § 55 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurztext
- Eheurkunde Ausstellung
- Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen
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sie enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung
- Ort und Tag der Geburt der Ehegatten
- Ort und Tag der Eheschließung
- ggf. weitere Angaben aus dem Register, etwa Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod
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Zuständig:
- Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen wurde.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt, welches die Eheschließung nachbeurkundet hat, die Eheurkunde aus.
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt,
- vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
- das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Christine Brinkmann
- Herr Maximilian KröllLeitung des Wahlamtes
- Frau Janina Steinau

