Abfallbeseitigung Stadt Wächtersbach

Informationen zu Gebührenänderungen ab 01.01.2023 und zum Abfallkalender 2023


Bereits im Dezember 2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Abschaffung des Wiegesystems für Restmüll ab dem 01.01.2023 beschlossen. Das Büro Schüllermann & Partner wurde daraufhin mit der Durchführung der Neukalkulation der Abfallgebühren, ohne Verwiegung, für die Jahre 2023 und 2024 beauftragt. Aufgrund des noch bis Ende 2024 laufenden Vertrags mit dem Abfuhrunternehmen mussten die Kosten ohne Wiegesystem neu berechnet werden. Auf Grundlage dieser Neukalkulation und gestiegener Deponie- und Transportkosten ist eine Anhebung der Abfallgebühren erforderlich, da der Gebührenhaushalt gemäß Haushaltswirtschaftsgesetz kostendeckend sein muss.

Die ab 1. Januar 2023 gültigen Abfallgebühren betragen für die drei derzeit zur Verfügung stehenden Gefäßgrößen für Restmüll RM (Hausmüll HM):

   140 l Gefäß -   18,78 EUR/Monat –    225,36 EUR/Jahr,
   240 l Gefäß -   30,86 EUR/Monat –    370,32 EUR/Jahr,
1.100 l Gefäß - 136,96 EUR/Monat – 1.643,52 EUR/Jahr

Als freiwillige Leistungen, infolge des Wegfalls der bisherigen Wiegegebühr, führt die Stadt Wächtersbach für Erziehungsberechtigte von Kleinkindern bis zum Alter von 3 Jahren kostenfreie Windelsäcke und für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kostenfreie Windeltonnen ein.

Für Erziehungsberechtigte von Kleinkindern bis zu deren 3. Geburtstag besteht die Möglichkeit, pro Monat einen kostenfreien „Windelsack“ zu erhalten. Dieser kann im Rathaus beim Bürgerservice nach einmaliger Vorlage der Geburtsurkunde abgeholt und zusätzlich zur regulären Rest-/Hausmülltonne jeweils zum Abholtermin bereitgestellt werden. Es werden jeweils nur maximal 3 Säcke pro Quartal ausgegeben. Die bisherige Windelgutschrift entfällt somit.

Für Pflegebedürftige und Personen mit Inkontinenz kann zusätzlich eine kostenfreie „Windeltonne“ beantragt werden. Hierfür ist ein vom Arzt ausgefülltes Formular vorzulegen. Das Formular ist im Rathaus und über die Homepage der Stadt erhältlich. Alle 2 Jahre ist der Verwaltung zwingend, unaufgefordert ein aktueller Nachweis über den weiteren Bedarf vorzulegen, da die Windeltonne ansonsten seitens der Stadt einzuziehen ist. Die Windeltonne kann zusätzlich zur regulären Rest-/Hausmülltonne jeweils zum Abholtermin bereitgestellt werden.

Die Gebühr für das 140 l Biomüllgefäß (Bio) beträgt ab 1. Januar.2023  7,99 EUR/Monat – 95,88 EUR/Jahr.

Die Leerung der Papiermüllgefäße (PPK) bleibt wie bisher kostenfrei.

Zusätzlich können bei der Stadtverwaltung künftig Restmüllsäcke zum Preis von 7,50 EUR/Stück erworben werden. Bei einem Mehranfall von Restmüll dürfen ausschließlich nur noch diese Abfallsäcke verwendet werden. Es werden künftig keine andersartigen Säcke mehr vom Abfuhrunternehmen abgeholt. Die Lieferung der Säcke wird sich allerdings etwas verzögern, sodass diese voraussichtlich erst im Laufe des Januars 2023 vorrätig sind. Daher wird das Abfuhrunternehmen noch bis Ende Januar die bisherigen blauen Säcke abholen.

Erläuterungen zum Abfallkalender 2023

Die Hausmülltonne entspricht der Restmülltonne. Der Tourenplan für die Papiertonnen (PPK 1-5) hat sich nicht geändert. Für die Touren 1-3 (PPK 1-3) wurden lediglich die Abholbereiche neu definiert, um für mehr Klarheit zu sorgen. In der Tour 2 (PPK 2) z. B. handelt es sich bei dem Begriff „Kleiner Berg“ um das Gebiet westlich der Gelnhäuser Straße und Herzgrabenstraße. Die Gelnhäuser Straße / Main-Kinzig-Straße / Am Bahnhof bilden hierbei die Trennlinie zur östlich gelegenen Tour 3 (PPK 3). Die Abholtage für Sondermüll sind auf der Rückseite des Abfallkalenders rechts oben abgedruckt.

Die Stadtverwaltung bittet unbedingt um Beachtung der auf den Rückseiten des Abfallkalenders 2023 abgedruckten Hinweise. Weitere Informationen stehen auf www.stadt-waechtersbach.de zur Verfügung.