Sonderwasserzähler

Sonderwasserzähler

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Wächtersbach ist der Gebührenmaßstab für Schmutzwasser der Frischwasserverbrauch eines Grundstücks. Frischwasser, das nachweislich nicht der Kanalisation und Kläranlage zugeführt wird, kann von der Schmutzwassergebühr befreit werden. Dies kann zum Beispiel für zur Gartenbewässerung oder der Tränkung von Vieh verwendetes Wasser in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung hierfür ist die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers.

  • Was sind die Voraussetzungen für einen Sonderwasserzähler?

    • Da es sich bei Sonderwasserzählern um Abrechnungszähler handelt, dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden. Die Eichgültigkeit eines Zählers beträgt 6 Jahre (nach Herstellung).
    • In Wächtersbach werden Zähler ausschließlich durch die Stadtwerke Wächtersbach (oder ihre Bevollmächtigten) gesetzt und getauscht.
    • Vor dem Einbau eines Sonderwasserzählers hat der Eigentümer die Hausinstallation von einem eingetragenen Installationsunternehmen anpassen bzw. vorbereiten zu lassen.
    • Die Installation hat gemäß dem technischen Regelwerk zu erfolgen. U.a. sind eine Wasserzähler-Einbaugarnitur (Zähler BL 110mm) und zugelassene Außenzapfventile vorzusehen.
    • Für jedes Grundstück kann nur ein Sonderwasserzähler beantragt werden.
    • Vor Beginn der Installationsarbeiten ist der vorgesehene Zählerplatz mit den Stadtwerken Wächtersbach abzustimmen.
  • Welche Kosten fallen an?

    • Die Kosten für die Anpassung der Hausinstallation sind sehr individuell und hängen stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Eine Kostenschätzung ist den Stadtwerke Wächtersbach nicht möglich, sondern muss von einem Installationsunternehmen vorgenommen werden.
    • Eine Wasserzähler-Einbaugarnitur (Zähler BL 110mm)  kann über den Installateur besorgt werden.
    • Der Funkwasserzähler ist bei der Stadtwerke Wächtersbach GmbH käuflich zu erwerben zu einem Selbstkostenpreis von 107,00€ brutto.
  • Rechnet sich ein Sonderwasserzähler?

    • Ob sich ein Sonderwasserzähler für Sie rechnet, hängt maßgeblich von den Installationskosten und dem Wasserverbrauch ab.
  • Wie beantrage ich einen Sonderwasserzähler?

    • Sonderwasserzähler können ausschließlich vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
    • Zur Beantragung ist das Antragsformular der Stadtwerke Wächtersbach zu verwenden.
    • Vor Beginn der Installationsarbeiten ist der vorgesehene Zählerplatz mit den Stadtwerken Wächtersbach abzustimmen.
    • Nach Umbau der Hausinstallation durch ein Installationsunternehmen erfolgt eine Abnahme durch die Stadtwerke Wächtersbach, inkl. Einbau und Verplombung Sonderwasserzählers.
  • Was ist sonst noch zu beachten?

    • Über Sonderwasserzahler darf nur Frischwasser entnommen werden, das nicht der Kanalisation und der Klaranlage zugeführt wird.
    • Da Wasser in Swimmingpools, Whirlpools o.a. in der Regel mit chemischen Zusätzen versehen ist, handelt es sich hierbei um Schmutzwasser, das der Kanalisation zugeführt werden muss. Eine Befüllung von Poolanlagen darf daher nicht über den Sonderwasserzähler erfolgen.
  • Rechtliche Grundlagen und mitgeteilte Vorschriften / Unterlagen