Bauwasser + Standrohr

Vermietung von Standrohren

Die Stadtwerke Wächtersbach GmbH vermieten Standrohre zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz. Die Entnahme erfolgt über sogenannte Unterflurhydranten. Die Standrohre sind mit geeichten Wasserzahlern sowie Sicherheitseinrichtungen ausgestattet und verfügen über verschiedene Anschlussmöglichkeiten für Schläuche.

  • Wer kann Standrohre ausleihen und zu welchem Zweck?

    • Standrohre werden ausschließlich für Zwecke ausgegeben, für die eine anderweitige Bereitstellung von Wasser technisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
    • Die Verwendung der gemieteten Standrohre ist nur für den angegebenen Verwendungszweck und -ort erlaubt. Mögliche Verwendungszwecke sind z.B. die Bereitstellung von Bauwasser.
    • Standrohre werden ausschließlich an Firmen oder Bauherren ausgegeben. Eine Vermietung an sonstige Privatpersonen erfolgt nicht.
    • Die Verwendung eigener / fremder Standrohre ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben!
  • Welche Kosten fallen bei der Miete eines Standrohres an?

    • Die Kosten für das Ausleihen eines Standrohrs setzen sich aus der Tagesmiete und den Verbrauchsgebühren zusammen.
    • Die Tagesmiete für ein Standrohr betragt 2,50 € je Kalendertag. Allerdings liegt die maximale  Höchstleihgebühr bei 25 € pro Monat. Wassergebühr je m³ 1,89 €.
    • Der Verbrauch wird entsprechend der über den Wasserzahler gemessenen Frischwassermenge ermittelt und nach Rückgabe des Standrohrs dem Mieter in Rechnung gestellt.
    • Für die Vermietung von Standrohren wird eine Kaution in Hohe von 300 € erhoben. Diese ist vor der Abholung des Standrohres zu entrichten. Die Kaution wird nach Rückgabe des Standrohrs mit den Leihgebühren, dem Verbrauch und den Kosten für etwaige Beschädigungen verrechnet und anschließend auf ein vom Mieter angegebenes Bankkonto überweisen.
  • Wie kann ich ein Standrohr beantragen?

    • Da sich die Hydranten meistens im öffentlichen Verkehrsraum befinden, ist in der Regel die Einholung einer „Verkehrsrechtlichen Anordnung“ zur Arbeitsstellensicherung beim Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach erforderlich. Für die Einholung der Erlaubnis und die Absicherung der Arbeitsstelle ist alleine der Mieter verantwortlich.
    • Sobald Ihnen die Anordnung vorliegt können Sie das Standrohr bei uns abholen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
    • Beachten Sie auch, dass die Anzahl der verfügbaren Standrohre begrenzt ist und melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.
    • Füllen Sie den Antrag für „Standrohr oder Bauwasserzähler“ aus (Seite 1) und schicken ihn an die Standwerke Wächtersbach GmbH zurück.
  • Welches Zubehör erhalte ich mit dem Standrohr?

    • Mit Ausgabe des Standrohrs erhalten Sie von uns einen sogenannten „Hydrantenschlüssel“, der zum Öffnen des Unterflurhydranten dient.
    • Schlauche sowie Material zur Sicherung der Arbeitsstelle (Barken, Absperrkegel etc.) können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.
  • Was ist sonst noch zu beachten?

    • Bei der Benutzung der Standrohre sind die Benutzungshinweise zwingend zu beachten. Ein entsprechendes Merkblatt liegt im Downloadbereich bereit.
  • Wie kann ich einen Bauwasserzähler beantragen?

    • Füllen Sie den Antrag für „Standrohr oder Bauwasserzähler“ aus (Seite 1) und schicken ihn an die Standwerke Wächtersbach GmbH zurück. Für den Einbau des Bauwasserzählers vereinbaren Sie bitte einen Termin.
  • Welche Kosten fallen bei der Miete eines Bauwasserzählers an?

    • Die Kosten für das Ausleihen eines Bauwasserzählers setzen sich aus der Monatsmiete und den Verbrauchsgebühren zusammen.
    • Die Monatsmiete für einen Bauwasserzähler beträgt 7,20 € je Kalendertag und die Wassergebühr liegt bei 2,35 € je m³.