Schloss Brauereigelände von oben

Magistrat

Magistrat

Magistrat

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt Wächtersbach

Der Magistrat ist die "Regierung", die Stadtverordnetenversammlung das "Parlament" der Stadt Wächtersbach.
Als Verwaltungs- und "ausführendes" Organ erledigt der Magistrat die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung mit ihren Geschäftsbereichen unterstützt.

Mit Ausnahme des Bürgermeisters werden alle Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Magistrat besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat und fünf weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen bzw. Stadträten. Die Sitzungen des Magistrats sind in der Regel nicht öffentlich.
Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für 6 Jahre gewählt; ehrenamtliche für die jeweilige Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt. An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister.

Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Er hat nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde zu besorgen, insbesondere

  • Gesetze und Verordnungen ausführen
  • Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorbereiten und ausführen
  • Öffentliche Einrichtungen und das sonstige Gemeindevermögen verwalten
  • Einnahmen der Stadt einziehen
  • Haushaltsplan und Investitionsprogramm aufstellen
  • Kassen- und Rechnungswesen überwachen
  • Vertretung der Stadt

Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch die zuständigen Dezernenten vertreten. Der Bürgermeister - als Sprecher des Magistrats - bzw. die zuständigen Dezernenten haben in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, dürfen sich jedoch an den Abstimmungen nicht beteiligen.

Mitglieder