Wahlen


Briefwahl beantragen

Das Wahlamt ist für die organisatorische Wahlvor- und -nachbereitung sowie Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen (Wahlen zum Kreistag, zur Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat); Bürgermeister- und Landratswahlen; sonstige Wahlen und Abstimmungen (Ausländerbeiratswahlen); Volksabstimmungen und Bürgerbescheide; Bürgerbegehren, zuständig.

Hierzu zählt auch die Einrichtung der Wahlbezirke und Führung der jeweiligen Wählerverzeichnisse in denen alle Wahlberechtigte eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl neu angelegt.

Im Wählerverzeichnis müssen alle Wahlberechtigten unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtstag und Wohnung aufgeführt werden.

Voraussetzung ist, dass die/der Wahlberechtigte am jeweiligen Stichtag in diesem Wahlbezirk mit Hauptwohnung beim Bürger-Service (Einwohnermeldeamt) gemeldet ist.

Wahlberechtigte, die in mehreren Gemeinden gemeldet sind, werden nur am Ort ihrer Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Jede/r im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte wird schriftlich benachrichtigt (Wahlbenachrichtigungskarte in DIN A 4 Format).

Um einen reibungslosen Ablauf am Wahltag zu gewährleisten, sind die Wahlämter immer wieder aufs Neue auf die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen angewiesen. Sie sind für die Abläufe am Wahlsonntag in den einzelnen Bezirken und die anschließende Zählung der Stimmen zuständig.

Auch die Bearbeitung von Ausscheiden und Nachrücken in den Gremien, zählt zu den Aufgaben des Wahlamtes.

  • Wahlhelfer

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

  • Wahlvorstände

    Die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten der Gemeinde berufen.

    Der Wahlvorstand überwacht und leitet die Wahlhandlung und ermittelt am Wahlabend nach Schluss der Stimmabgabe das Wahlergebnis des Wahlbezirks an das Wahlamt. Im Vorfeld zu jeder Wahl, werden die Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und deren Stellvertreter/in geschult. Bei der Schulung wird der Ablauf am Wahltag detailliert erörtert. Den Wahlhelfern werden zudem entsprechende Schulungsmaterialien in Form von Broschüren ausgehändigt, die den Ablauf am Wahltag unterstützen sollen.

  • Wahlbezirke

    Das Wahlgebiet Wächtersbach ist in 13 bzw. 15 Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke eingeteilt. 

    Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, bestehend aus

    • Wahlvorsteher/in
    • Stellvertreter/in Wahlvorsteher/in
    • Schriftführer/in
    • Stellvertreter/in Schriftführer/in
    • und bis zu fünf weiteren Beisitzer/innen,

    insgesamt also jeweils bis zu neun Personen.