Hessen Mobil informiert zur Vollsperrung der L 3195

Hessen Mobil informiert zur Vollsperrung der L 3195

Wächtersbach-Wittgenborn (erd). Die Sanierung der Landesstraße 3194 zwischen Wächtersbach und Wittgenborn ist seit vielen Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, überfällig, denn der Zustand der Landesstraße ist geradezu katastrophal. Nun wird die marode Straße grundhaft erneuert, weshalb die direkte Verbindung von der Spielberger Platte nach Wächtersbach für die nächsten Monate aufgrund einer Vollsperrung nicht möglich ist. Inzwischen regt sich bei den Bürgern Unmut, weil die Arbeiten augenscheinlich nur schleppend vorangehen. Die GNZ hat bei Hessen Mobil nachgefragt, und Sachgebietsleiterin Cornelia Höhl ausführlich geantwortet.

Welche Arbeiten wurden seit Beginn der Vollsperrung ausgeführt?

Im Vorfeld zu den eigentlichen Bautätigkeiten sind eine Reihe verschiedener Vorarbeiten durchzuführen. So wurden inzwischen beispielsweise neben der Baustelleneinrichtung und den Vermessungsarbeiten auch die vorhandenen Schutzplanken abgebaut. Darüber hinaus sind Rodungsarbeiten erfolgt und über größere Längen Drainageleitungen zur Straßenentwässerung verlegt und die dazugehörigen Revisionsschächte eingebaut worden.

Welche Arbeiten laufen dort aktuell, und wie ist der Ablaufplan für die nächsten Wochen?

Aktuell werden weitere Entwässerungsarbeiten durchgeführt. Hierzu zählt die Verlegung von Querdurchlässen. Weiterhin erfolgt derzeit am Baubeginn aus Richtung Wächtersbach der Einbau von Bordsteinen und Entwässerungsrinnen.

Ab der kommenden Woche beginnen dann die ersten Fräsarbeiten an der vorhandenen Fahrbahndecke sowie die umfangreichen Arbeiten zur Hangsicherung.

Warum ist es nicht möglich, die Arbeiten mit einer einspurigen Sperrung oder einer Ampelregelung durchzuführen?

Um Verkehrssicherheit und Mobilität dauerhaft zu garantieren, führt leider an Baustellen kein Weg vorbei. Unser oberstes Ziel ist dabei, den Verkehr so gering und kurz wie möglich zu beeinträchtigen. Das gelingt in den meisten Fällen durch unser Baustellenmanagement. Allerdings funktioniert eine Baustelle – trotz optimierter Planung und Durchführung – selten ganz ohne Einschränkungen. Für die Dauer der Arbeiten müssen somit Verkehrsteilnehmende auch Umwege hinnehmen. Gerne möchten wir daher die Gelegenheit nutzen und ihnen die Vorgehensweise bei der Einrichtung von Baustellenverkehrsführungen kurz erläutern: Im Vorfeld zu jeder Baumaßnahme wird die jeweilige Verkehrsführung immer mit allen am Bau beteiligten Institutionen abgestimmt. Dazu gehören neben Hessen Mobil als Straßenbaubehörde auch die jeweils betroffenen Gemeinden, die Polizei, die Straßenverkehrsbehörden sowie gegebenenfalls Busunternehmen. Die abgestimmte Verkehrsführung wird dann entsprechend verkehrsrechtlich angeordnet, umgesetzt und abgenommen. Hessen Mobil wirkt insofern nicht im Alleingang, sondern immer im Zusammenspiel mit allen am Bau Beteiligten. So können beispielsweise durch die Einbindung der Kommunen auch regionale Besonderheiten viel besser berücksichtigt werden. Selbstverständlich werden in diesen Abstimmungsprozess auch verschiedene alternative Möglichkeiten der Verkehrsführung mit einbezogen. Eine Vollsperrung stellt aber immer die letzte Lösungsmöglichkeit dar, welche bei der Erneuerung von Straßen gewählt wird. Auch im vorliegenden Fall erfolgte die Abstimmung zur geplanten Baumaßnahme entsprechend dieser Festlegungen. Im Ergebnis wurde die geplante Verkehrsführung zwischen allen Beteiligten festgelegt.

Zur Einrichtung von Verkehrsführungen im Rahmen von Straßenbaustellen gibt es darüber hinaus verschiedene Richtlinien und Vorschriften, deren Vorgaben im Sinne der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung zwingend einzuhalten sind. Einerseits bestehen aus dem technischen Ablauf individuelle Anforderungen an eine Baumaßnahme, andererseits sollen natürlich auch die unvermeidbaren Nachteile für die Verkehrsteilnehmenden in einem zumutbaren Rahmen bleiben. Hier gilt es, bestmögliche Kompromisse für alle zu finden.

Doch nicht nur die Streckenlänge der Maßnahme spielt dabei eine Rolle, auch ganz besonders die Fahrbahnbreite muss beachtet werden. Vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes sind nämlich neben dem eigentlichen Arbeitsbereich zusätzliche Sicherheitsabstände einzuhalten. Die Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Verkehrsteilnehmenden und des eingesetzten Arbeitspersonals haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft, sodass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Vollsperrungen unter den aktuell geltenden Maßgaben oftmals alternativlos sind. Die verbleibende restliche Fahrbahnfläche ist dann in vielen Fällen nicht mehr breit genug, um die erforderliche Mindestbreite für eine halbseitige Sperrung einhalten zu können. Verkehrsteilnehmende und Straßenbauer wären vor Ort in großer Gefahr.

Für die geplante Baumaßnahme an der Landesstraße zwischen Wächtersbach und Wittgenborn ist eine Vollsperrung daher leider nicht zu vermeiden. Dementsprechend müssen während der Bauzeit Umleitungsstrecken eingerichtet und beschildert werden.

Es hat Tage ohne Bautätigkeit gegeben. Was sind die Gründe dafür?

Die Witterung der letzten Tage, mit zum Teil Dauerregen, hat natürlich auch die Bauarbeiten an der Landesstraße teilweise eingeschränkt, sodass diese zum Teil unterbrochen und nötigenfalls auch eingestellt werden mussten. Dies war jedoch insgesamt nur an ganz wenig einzelnen Tagen auf dieser Baustelle der Fall. Ansonsten wird seit Baubeginn auf der Baustelle kontinuierlich gearbeitet. Die Arbeiten verlaufen planmäßig, was auch der Arbeitsfortschritt zeigt. Bislang ist auch keine Verzögerung erkennbar, sodass wir an der geplanten Fertigstellung bis Ende des Jahres weiterhin festhalten können.

Quellenangabe: Gelnhäuser Neue Zeitung vom 17.08.2023, Seite 25