Aufruf zur Beteiligung - Antrag auf Förderung einer PV-Anlage ab 1.7.2023 möglich


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 4.5.2023 die Richtlinie zur Förderung von PV-Anlagen und zugehörigen Stromspeichern beschlossen. Gefördert werden PV-Anlagen, Balkonkraftwerke (Steckersolaranlagen) und/oder Stromspeicher. Bürgermeister Andreas Weiher zeigt sich erfreut, dass die Vorlage des Magistrats den Impuls für die weiteren politischen Beratungen und Beschlüsse gesetzt hat und hofft auf eine hohe Beteiligung der Bürger*Innen. Insgesamt sind 200.000, - Euro für das Programm bereitgestellt.

Näheres hierzu regelt die beschlossene Richtlinie, die neben dem Antragsverfahren auf der städtischen Homepage einsehbar ist. Die Beteiligung ist ab 1.7.2023 möglich. Des Weiteren gibt Bürgermeister Andreas Weiher allgemeine Informationen zum Online-Antrag, der auf den Weg gebracht wurde und lobt das Team der „IKZ eGov6“, die für den Antrag ein volldigitalisiertes Design entwickelt haben. Das bedeutet in der Folge, dass die Antragstellung ohne Medienbrüche erfolgt. Das adaptive Design mit dem Anspruch „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bietet einen schlanken Antragsprozess. Durch die adaptiven Seiten werden Besonderheiten der Auswahlen berücksichtigt und damit falsche Angaben reduziert, was wiederum die Antragsbearbeitung erleichtern wird. Die Einwilligung von vermietenden Personen oder Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft wird ebenfalls voll digital über einen gesonderten Online-Prozess erfolgen. Nachreichungen von fehlenden Daten (z. B. Daten der vermietenden Person) über ein Online-Portal können nachgereicht werden.

Die Sachbearbeitung wurde so schlank wie möglich gestaltet, da wichtige Förderkriterien bereits im Online-Antrag verbindlich abgefragt werden. Die Dokumentation des Antrags, der Antragsbearbeitung und Bewilligung erfolgt komplett in einem Fachprogramm und wird dokumentiert. Dazu wurde ein Höchstmaß an Automation (Berechnung der Fördergelder, Erstellung des Bescheides, etc.) realisiert, sodass auch eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung möglich wird. Die Einreichung der Nachweise (Rechnungen, Inbetriebnahmeprotokolle etc.) wird ebenfalls über ein Online-Portal digital erfolgen.

Berichte und Statistiken werden automatisiert erstellt, um z. B. den Gremien über den Ist-Stand der Förderung zu informieren. Der Prozess ist so gestaltet, dass dieser zum einen an andere Kommunen weitergegeben werden kann und zum anderen auch mit neuen Förderdaten bestückt werden könnte, sollte die Förderung in der Stadt Wächtersbach wegen großem Erfolg weitergeführt bzw. neu aufgelegt werden. Hierzu wurde ein Prozessteil entwickelt, der die Eingabe der wichtigsten Förderdaten (Fördergelder, Fördervolumen, Förderzeitraum etc.) ermöglicht und auch von den sachbearbeitenden Personen selbstständig eingegeben werden kann.

Förderanträge können online ab 1. Juli 2023 unter folgendem Link gestellt werden:

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.WBH.VB1.FB124&mode=cc&cc_key=NVPVFoerderungAntrag&V.Z.NVPVFoerderungAntragsDaten.NVPVFoerderungAntragsNummer=2023.000054