Infoveranstaltung Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung


„Eigentlich … wollte ich bereits vor Jahren Vorsorge treffen ….“

Betreuungsverfügung? Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung?
Welches ist das richtige Vorsorgeinstrument für mich? Welche Unterschiede mit erheblicher Auswirkung sind zu beachten? Stellen Sie sich vor: Ein tragischer Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit verändern Ihr Leben. Oder: Sie werden einfach nur älter. Sie merken, dass Ihr Körper nicht mehr so will, wie Sie wollen: Zuerst nutzen Sie einen Gehstock, später vielleicht einen Rollator oder einen Rollstuhl. Möglicherweise werden Sie pflegebedürftig.

Auch Ihre geistigen Fähigkeiten leiden oder Ihre Psyche gerät bereits früh aus der Balance. Kurzum: Sie sind in einer Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Plötzlich sind Sie auf die Unterstützung eines anderen Menschen angewiesen. Sie haben bereits heute die Möglichkeit, festzulegen wer, ab wann in Ihrem

Sinne handeln darf und welches Vorsorgeinstrument für Sie geeignet ist. Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht? Für viele Menschen gehört sie zu den schwierigen Fragen im Leben: Wie will ich im Fall einer schweren, unwiderruflichen oder gar todbringenden Erkrankung behandelt werden? Die meisten stellen sich diese Frage erst viel zu spät. Dabei kann es in jedem Alter vorkommen, dass wir unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen

mehr treffen oder kommunizieren können. Wer sicherstellen will, dass in einem solchen Fall nach dem eigenen Wunsch und Willen gehandelt wird, sollte unbedingt eine schriftliche Patientenverfügung erstellen, die präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situation formuliert.
Wie muss eine Patientenverfügung aussehen? Wo sollte sie hinterlegt werden? Wie aktuell soll sie sein? Hilfreiche und weiterführende Broschüren werden kostenlos bereitgestellt.

Hinweis: Wir bitten um vorherige Anmeldung bei der Stadt Wächtersbach
bei Frau Schmidt-Habermann unter

Tel.-Nr.: 06053 802-51 (Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr) oder

Mail: e.schmidt-habermann@stadt-waechtersbach.de

 

02.05. 1-mal Di. 18:00-20:15 3 UE 3001011 kostenfrei