Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt


Da sich in unserer Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt dem Gesetz folgend, das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz und Brunnenplatz.

Wir bitten unbedingt um Beachtung.