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Waschbären: So schützen Sie Haus und Garten
Waschbären: So schützen Sie Haus und Garten
Waschbären haben sich in unserer Region stark ausgebreitet. Sie sind geschickte Kletterer und Kulturfolger, die in bewohnten Gebieten reichlich Nahrung und Unterschlupf finden. Waschbären, die sich auf einem privaten Grundstück, in einem Garten oder am eigenen Haus aufhalten, sind zunächst ein privates Problem der jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten. Diese sind selbst dafür verantwortlich, den Zugang zu Nahrung und Gebäuden zu verhindern und sich bei einem konkreten Problem fachkundige Unterstützung zu holen. Hier steht das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach beratend zur Verfügung. Da eine vollständige Ausrottung nicht realistisch ist, hilft im Alltag vor allem eines: Prävention.
Die Stadt Wächtersbach hat für Sie die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst:
- Nahrungsquellen entziehen: Lassen Sie keine Speisereste (Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Brot, Obst) offen liegen. Werfen Sie diese nicht auf den Kompost. Reine Garten- und Gemüsereste sind hingegen unbedenklich.
- Mülltonnen sichern: Einhausen oder die Tonnen gegen Umkippen und Öffnen sichern (z. B. mit Spanngurten oder Gewichten).
- Gelbe Säcke schützen: Stellen Sie die Säcke erst am Morgen der Abholung auf die Straße oder lagern Sie diese in verschließbaren Boxen.
- Tierfutter sichern: Vogelfutter zieht Waschbären extrem an! Stellen Sie Vogel- und Igelfutter nur in kleinen Mengen bereit. Nehmen Sie Futterreste und Gefäße abends mit ins Haus. Füttern Sie Haustiere generell nicht im Freien.
- Katzenklappen schließen: Verschließen Sie Katzenklappen in den Nachtstunden.
- Aufstiegshilfen kappen: Schneiden Sie Äste und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, großzügig zurück (mindestens 1 Meter Abstand zum Haus).
- Fallrohre sichern: Bringen Sie glatte Blechmanschetten (1 m hoch, 1 m breit) an den Regenrinnen-Fallrohren an. Achtung: Verwenden Sie keine Spikes oder Hakenkränze – diese dienen Waschbären als Kletterhilfe!
- Dach und Schornstein schützen: Lassen Sie ein starkes Metallgitter auf dem Schornstein anbringen und verschließen Sie mögliche Einstiege am Dach konsequent mit soliden Baumaterialien.
Vergrämungsmaßnahmen wie der Einsatz von Duftstoffen, Geräuschen, Licht oder Ultraschall sind mit Vorbehalt zu betrachten.
Was ist rechtlich erlaubt?
Häufig herrscht Unklarheit darüber, wer Waschbären auf dem eigenen Grundstück fangen oder töten darf. Hierzu müssen folgende gesetzlichen Vorgaben beachtet werden:
- Für die Fangjagd (Fallen) ist eine entsprechende Sachkunde erforderlich.
- In Hessen dürfen ausschließlich Lebendfanggeräte verwendet werden.
- Gefangene Waschbären dürfen nicht an einem anderen Ort ausgesetzt werden.
- Zum Schutz von Jungtieren dürfen die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere (insbesondere im Frühjahr/ Frühsommer) nicht entnommen oder getötet werden.
- Lebend gefangene Waschbären dürfen gemäß Hessischer Jagdverordnung ausschließlich mit einer Schusswaffe getötet werden.
- Eine eigenständige Tötung mit einer Schusswaffe ist auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt.
Sollte trotz der Präventionsmaßnahmen eine Fangjagd unerlässlich sein, kann der örtliche Jagdausübungsberechtigte um Unterstützung gebeten werden. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesjagdverbandes Hessen e.V. https://ljv-hessen.de/waschbaer


