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Das Wahlamt informiert
Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Hierfür wurden die Wahlbenachrichtigungsschreiben bereits versandt und müssten mittlerweile alle zugestellt worden sein. Sollten Sie keinen Benachrichtigungsbrief erhalten haben und der Auffassung sein, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Wächtersbach unter Tel.-Nr. 06053-80257.
Wahlberechtigte können am Wahltag in den zugeteilten Wahllokalen oder per Briefwahl wählen. Im Falle der Briefwahl müssen zunächst die Wahlunterlagen beim Wahlamt beantragt werden.
Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen und dem Wahlamt (Rathaus) zukommen lassen. Die Wahlunterlagen werden dann mit der Post zugeschickt.
2. Wahlunterlagen „online“ beantragen. Den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code einscannen und die Unterlagen „online“ anfordern. Diese werden dann mit der Post zugeschickt.
3. Formlosen schriftlichen Antrag an das Wahlamt (Rathaus) richten. Dies kann in Papierform erfolgen oder auch elektronisch – also per E-Mail – an wahlamt@stadt-waechtersbach.de. Der Antrag muss dann die notwendigen persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. Die Wahlunterlagen kommen dann auch hier auf dem Postweg.
4. Persönliche Vorsprache im Rathaus. Unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens können die Unterlagen für die Briefwahl auch direkt im Bürgerservice beantragt und in Empfang genommen werden. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die Wahl direkt vor Ort vorzunehmen.
Da der Termin für die Bundestagswahl vorgezogen wurde und die Vorlaufzeit viel kürzer ist als bei anderen Wahlen, mussten auch die Fristen und Termine für die Vorbereitung der Wahl entsprechend angeglichen werden.
In der Folge kann mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar begonnen werden. Die Auslieferung der Stimmzettel an die Wahlämter erfolgt somit voraussichtlich erst ab Anfang Februar, sodass erst ab diesem Zeitpunkt mit dem Versand der beantragten Briefwahlunterlagen oder der Abholung im Rathaus begonnen werden kann.
Wer also per Briefwahl wählen möchte oder auch schon die Unterlagen hierfür beantragt hat, muss sich deshalb leider noch gedulden.
Aufgrund der verkürzten Fristen kann es beim Versand der Briefwahlunterlagen durch die Vielzahl zu Verzögerungen kommen.
Sofern Sie beabsichtigen, per Briefwahl zu wählen, empfiehlt das Wahlamt deshalb von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Wahl direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen.
Bei Fragen zur Wahl steht Ihnen das Wahlamt telefonisch unter 06053-80236 gerne zur Verfügung.