Stadtumbau

Ein Blick zurück und in die Zukunft


Im Februar 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig den Antrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ beschlossen. Schwerpunkt und Anstoß der Antragstellung waren die mindergenutzten Gebäude und Hallen sowie die brachliegenden Flächen der Fürstlichen Brauerei. Die Neuordnung der Flächen für Junges Wohnen, Seniorengerechtes Wohnen und Generationsübergreifendes Wohnen sollte durch die Programmaufnahme ermöglicht werden. Der Schlosspark soll dabei als attraktiver Park für Freizeit und Erholung fortentwickelt werden, und als „Grünes Band“ das neue und das historische Altstadtquartier mit der zentralen Lage des Schlosses als künftiges Rathaus miteinander verbinden. Dabei soll auch die historische Altstadt durch finanzielle Unterstützung und durch Neugestaltung von Plätzen und Wegen vom Stadtumbauprogramm profitieren.

Seitdem ist viel passiert

Im Oktober 2016 wurde die Stadt Wächtersbach in das Bund-Länder-Programm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen.

2017 wurde das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) mit großer Bürgerbeteiligung durch das Büro Rittmannsperger Architekten GmbH erstellt. Am 21. Juni 2018 wurde das ISEK, das als „Drehbuch des Stadtumbauprozesses“ gilt, einstimmig von der Stadtverordnetenversammlung verbschiedet.

Die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm und der Wille der Stadt Wächtersbach, über einen Zeitraum von 14 bis 16 Jahren die im ISEK genannten Maßnahmen umzusetzen, ist der Schlüssel für den Zugang zu weiteren Förderprogrammen. Denn nur durch das Aufzeigen einer Gesamtstrategie besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel aus anderen Programmen anzumelden.

Bislang konnten rund eine Million Euro Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für „Kommunale Investitionen zur Revitalisierung von Siedlungsbereichen“ und 2,245 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ akquiriert werden. Diese Mittel werden für den Rückbau der brauereibedingten Ein- und Aufbauten im Schlossquartier und in die Sanierung des Alten Amtsgerichtes mit seinem innovativen und ganzheitlichen Nutzungskonzept „Alt trifft Jung“ eingesetzt.

Aber nicht nur für investive städtische Projekte konnten Fördermittel akquiriert werden. Auch für Gewerbetreibende und Hauseigentümer stehen Förderprogramme bereit. So konnte das Europäische Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ nach Wächtersbach geholt und das Anreizprogramm installiert werden. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt, beziehungsweise befinden sich derzeit in Umsetzung.

Für den Zeitraum 2016 bis 2019 wurden Stadtumbaumittel in Höhe von rd. 5,5 Millionen Euro (Anteil Bund und Land Hessen) an das Fördergebiet zweckgebunden. Weitere rund 5,2 Millionen Euro wurden als Bedarf im Jahresantrag 2020 angemeldet. Die Investitionen und die Aufgaben des Stadtumbaus sind nach wie vor von großer Tragweite geprägt.

Fügt sich in das Stadtbild ein - Rahmenplanung für Brauereigelände beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer letzten Sitzung die Rahmenplanung für das ehemalige Brauereigelände beschlossen. Anhand einer Präsentation hat das Planungsbüro den Rahmenplan vorgestellt. Ein visioniertes Luftbild macht deutlich, dass sich die geplante Bebauung in das Stadtbild einfügt. Ein Zuhörer bemerkt zutreffend: „Das sieht ja so aus, als wäre dies schon immer so gewesen“.

Seit Beginn des Stadtumbauprozesses gilt ein hoher Grad an Information und Beteiligung. So wurde die im ISEK-Prozess durchgeführte „Planerwerkstatt“ nach Beschluss des ISEK‘s in der ursprünglichen Aufteilung in drei Arbeitskreisen AK Altstadt, AK Schlosspark und AK Brauerei-Areal fortgesetzt. Teilweise tagten die Arbeitskreise einzeln, teilweise gemeinsam. Die Zwischenstände der Projekte wurden in der Lenkungsgruppe zum Stadtumbau und in jährlichen Bürgerversammlungen durch das Stadtumbaumanagement präsentiert. Die Präsentationen sind auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Stadtumbau einzusehen.

Der Arbeitskreis Brauerei tagte dreimal, um die Quartiersentwicklung auf dem nördlichen Brauereiareal zu diskutieren und wesentliche Leitplanken zu setzen. Nachdem ein Nutzungs-Bebauungs- und Freiraumkonzept für das künftige Schlossquartier im Arbeitskreis gefunden wurde, galt es, diesen konzeptionellen Ansatz in einen Rahmen zu fassen.

Das geeignete Instrument hierfür ist ein Rahmenplan. Ein Städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument. Er lotet die Entwicklungspotentiale eines Quartiers aus und stellt in groben Zügen die Perspektiven und die künftige Nutzung samt Gestaltung dar.

Ergebnisse des Arbeitskreises

Aufgrund der vorhandenen baulichen Strukturen auf dem Brauerei-Areal lassen sich drei stadträumliche Ziele mit jeweiligen Nutzungsschwerpunkten ableiten.

1. Entwicklung eines neues Wohnquartiers

Von Norden des Areals bis zum trennenden Längsgebäude (ehemaliger Kuhstall) entsteht ein neues Wohnquartier. Hier kann eine erstmalige und zeitgemäße Wohnbauentwicklung erfolgen. Ein bunter Wohnungsmix stellt ein durchmischtes Quartier sicher.

Neues Wohnquartier

2. Schaffung eines Entrées

In zentraler Lage des Schlossquartiers wird ein Ankunftsort für Gäste und Bewohner der Stadt geschaffen. Die notwendige öffentliche Infrastruktur, öffentliche Stellplätze und die Anbindung an den ÖPNV werden hier konzentriert und mit hohem Gestaltungsanspruch neu geschaffen. Nahezu alle Stellplätze werden für die gewerblichen Nutzungen in diesem Teilbereich untergebracht. Dadurch können die repräsentativen historischen Bereiche Schloss, Rentkammer und Marstall vom ruhenden Verkehr bis auf ein absolutes Minimum entlastet werden (Behinderten- und Bediensteten-Stellplätze am Schloss).

Neues Entrées

3. Gestaltung des historischen Schlosshofs

Gerahmt durch die denkmalgeschützten Gebäude Marstall und Rentkammer entsteht mit dem Schlosshof ein neuer öffentlicher Ort mit einem hohen historischen Wert. Der Freiraumcharakter und die Multifunktionalität des Schlosshofs als Stadtplatz für öffentliche Veranstaltungen sowie die Nutzung der Gebäude, insbesondere in den Erdgeschosszonen, ergänzen einander. Der Schlosshof ist ein gestalteter Platz und ist vom Autoverkehr weitestgehend freizuhalten.

Schlosshof als neuer öffentlicher Ort

Hinweis zur Bedeutung der Rahmenplanung
Die Rahmenplanung „Schlossquartier“ definiert die Anordnung der Gebäude im Gesamtquartier und stellt wesentliche Elemente der angestrebten städtebaulichen und freiräumlichen Qualitäten dar. Die Rahmenbedingungen und Ziele bei der Entwicklung des zukünftigen Wohnquartiers werden in der Rahmenplanung zusammengefasst.

Mit dem Rahmenplan soll ein Leitfaden entstehen, der die Qualitäten des Gesamtkonzeptes verständlich macht und die Randbedingungen für die Entwicklung definiert. Der Rahmenplan ist nicht rechtsverbindlich gegenüber Dritten, sondern hat vor allem grundsätzlichen Charakter. Daher trifft er noch keine konkreten Aussagen zu den tatsächlichen Architekturen oder Freiraumgestaltungen. Diese werden erst in weiteren Planungsverfahren durch Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten und in der Bauleitplanung und Bauordnung verbindlich.