Wächtersbacher Bauhof leistet gute Arbeit

Grabenräumung entspricht natur- und wasserschutzrechtlichen Bestimmungen

Grabenräumung entspricht natur- und wasserschutzrechtlichen Bestimmungen

Das Umweltamt berichtet, dass die Gräben, wie mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und nach aktuellem Stand der Technik, gesäubert werden. Diese Arbeiten werden meist im Herbst nach Rücksprache mit der Wasserbehörde und der Naturschutzbehörde durchgeführt und nicht im Frühjahr. Für die Durchführung der Grabenräumung spielt das Wetter eine maßgebliche Rolle.

Die Gräben werden abschnittsweise mit einem speziellen Löffelbagger ausgehoben, somit wird nicht jeder Graben jährlich gesäubert. Dies ist nach aktuellem Kenntnisstand die schonendste Methode. Die Grabenreinigung ist für den Hochwasserschutz unerlässlich und wird wie vorgeschrieben, und vorstehend beschrieben, mit einem Grabenlöffelbagger durchgeführt. Nebenbei läuft zusätzlich noch ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, der/die direkt Fische und andere Kleinstlebewesen, die zu sehen sind, in einem Eimer aufsammelt. Die aufgesammelten Lebewesen werden an einem geeigneten Ort wieder ausgesetzt. Der Aushub wird im Anschluss mindestens 3 Tage direkt am Graben liegengelassen, damit die Tiere zurück in den Graben krabbeln können.

Der Beginn der Grabenräumung wird ebenfalls mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und der Unteren Wasserbehörde (UWB) abgestimmt. Sowohl die UNB als auch die UWB waren bereits 2020 vor Ort und haben sich das Vorgehen angeschaut und keine Mängel in der Vorgehensweise festgestellt.

Es gibt einen Grabenpflegeplan, der mit den Behörden und den Landwirten abgestimmt wurde. Hierzu gibt es eine Handlungsanleitung der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung. An diese Vorgaben hält sich die Stadt.

Bereits im Jahre 2018 wurde aufgrund einer Eingabe von Landwirten eindeutig festgestellt, dass ein jährliches Mulchen der wasserführenden Gräben im Auengebiet aus wasser- und naturschutzrechtlichen Gründen für die Zukunft abgelehnt wird, da das Naturschutzgesetz den Einsatz der Grabenfräse untersagt. Mittlerweile beträgt der Zeitaufwand für die naturschutzschonende Grabenräumung das 10-fache im Vergleich zur bisherigen Fräs-Methode.

Der Dienstvorgesetzte, Bürgermeister Andreas Weiher, stellt klar: „Ich stehe vollkommen hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauhofs. Sie führen alle Tätigkeiten sehr gewissenhaft aus und halten sich durch Weiterbildungen auf dem neuesten Stand der geltenden Vorschriften. Viele unserer Bauhofmitarbeiterinnen und -mitarbeiter interessieren sich selbst für den Natur- und Umweltschutz. Schon alleine aus diesem Grund werden die Arbeiten mit großer Rücksichtnahme auf die Natur ausgeführt.“