Künstlerwettbewerb „Ein Blick auf Wächtersbach“ – Abgabefrist wird verlängert

Künstlerwettbewerb „Ein Blick auf Wächtersbach“ – Abgabefrist wird verlängert

Der Magistrat der Stadt Wächtersbach veranstaltet in Kooperation mit dem Kleinkunstkreis „Märzwind“ e.V. ein Künstlerwettbewerb. Dabei werden Preisgelder in Höhe von rund 6.500,00 Euro ausgeschüttet. Das Sieger- Gemälde wird künftig den Kamin im Augusta-Saal von Schloss Wächtersbach zieren. Die Abgabefrist wurde pandemiebedingt auf den 28.02.2021 verlängert.

Noch ist die Fläche über dem funktionsfähigen Kamin im Augusta-Saal von Schloss Wächtersbach weiß. „Man spürt beim Hinsehen direkt, dass da über dem Kamingesimse noch etwas fehlt“, erklärt Bürgermeister Andreas Weiher und hält ein vorhandenes Gemälde eines Wächtersbacher Künstlers an die freie Stelle, um den Unterschied zu verdeutlichen. Mit anderen Kunstverständigen ist man sich jedoch einig, dass hier nur ein Gemälde mit „einem Blick auf Wächtersbach“ in Frage kommt. Quasi ein weiteres Fenster im Augusta-Saal, durch das man auf das heutige Wächtersbach und seine Altstadt blickt. Ein solches Kunstwerk ist in der Sammlung der Stadtverwaltung noch nicht vorhanden, weshalb die Idee zum Künstlerwettbewerb kam. „In Zeiten der Corona-Pandemie leidet das Kunst- und Kulturwesen enorm. Ich freue mich daher, dass wir die Künstlerszene in diesem Bereich mit entsprechenden Preisgeldern unterstützen können“, so der Bürgermeister weiter.

Der erste Preis ist dabei mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000,00 Euro dotiert, Platz 2 erhält 1.500,00 Euro und Platz 3 750,00 Euro. Außerdem erhalten alle Teilnehmenden, deren Gemälde unter die übrigen zehn Platzierungen kommen ein Preisgeld in Höhe von 175,00 Euro. Die Kulturförderung des Main-Kinzig-Kreises unterstützt den Künstlerwettbewerb mit 3.000,00 Euro.

Der Wettbewerb findet in Kooperation mit dem Kleinkunstkreis Märzwind Wächtersbach statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Kunstschaffenden aus dem Main-Kinzig-Kreis. Die Breite des Bildes muss zwischen 1 Meter und 1,30 Meter liegen, die Höhe zwischen 1 Meter und 1,10 Meter. Vorgaben zur Technik und zum konkreten Motiv werden keine gemacht. Jedoch sollte das Bild zum Titel „Ein Blick auf Wächtersbach“ passen. Eine Jury, die mit Mitgliedern des Magistrates sowie des Kleinkunstkreises besetzt ist, wird die entsprechende Auswahlentscheidung treffen.

Einige Künstler traten nun an das Stadtmarketing heran, die ursprüngliche Frist zur Abgabe pandemiebedingt zu verlängern. Diesem Wunsch wird entsprochen, sodass eine Teilnahme nun bis 28.02.2021 möglich ist. Die Abgabe der Gemälde beim Stadtmarketing der Stadt Wächtersbach, Schloss 1, 63607 Wächtersbach sollte vorher telefonisch unter 06053 802-72 oder per E-Mail an n.kailing@stadt-waechtersbach.de abgestimmt werden.


Ansprechpartner

Magistrat der Stadt Wächtersbach
FB 32 Stadtmarketing
Nikolai Kailing
06053 802-72 | n.kailing@stadt-waechtersbach.de