Breitbandausbau

Breitbandausbau in Wächtersbach mit Besonderheit


Seitens der Breitband Main-Kinzig GmbH, eine Tochtergesellschaft des Main-Kinzig-Kreises, wird im gesamten Landkreis der Ausbau des Glasfasernetzes intensiv vorangetrieben. Da es sich bei dem Ausbau des Leitungsnetzes durch die Breitband Main-Kinzig GmbH um einen „geförderten Ausbau“ handelt, darf die GmbH nur dort aktiv werden, wo kein privater Anbieter die Absicht hat, die Glasfaserleitungen „auf eigene Rechnung“ zu verlegen. Diese Regelung führt in Wächtersbach – und einigen anderen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis – zu Besonderheiten, die hiermit näher erklärt werden sollen:

In Wächtersbach hat mindestens ein privater Anbieter die Absicht, „auf eigene Rechnung“ in ein Glasfasernetz zu investieren. Der Kreis und die Breitband Main-Kinzig darf daher derzeit in Wächtersbach nicht tätig werden.

Damit verbunden ist auch, dass private Anbieter den Anschluss der jeweiligen Immobilie an deren Glasfasernetz von einem Internetvertrag mit monatlichen Nutzungsentgelten abhängig machen. Ohne den Abschluss eines solchen Vertrages wird die Immobile derzeit nicht angeschlossen.

Dies ist ein besonders hervorzuhebender Unterschied im Vergleich zu einem geförderten Ausbau, bei dem keine Verpflichtung für den Abschluss eines Internetvertrages besteht. Es muss lediglich ein Grundstücknutzungsvertrag mit der Breitband Main-Kinzig GmbH geschlossen werden, die der Gesellschaft das Verlegen der Glasfaserleitung auf dem eigenen Grundstück gestattet. Ob der betreffende Anschluss dann auch tatsächlich über einen Internetvertrag genutzt werden soll, ist dem jeweiligen Anschlussinhaber überlassen.

Die Stadt Wächtersbach ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen leider nicht berechtigt Empfehlungen für den Abschluss eines Internetvertrages mit einem privaten Anbieter abzugeben. Bei der individuellen Entscheidung, ob ein solcher Internetvertrag abgeschlossen wird oder nicht, sollten neben den entstehenden Kosten auch beispielsweise wertsteigernde Effekte auf die Immobilie oder mögliche Zukunftstechnologien, die einen Breitbandanschluss benötigen, miteinander abgewogen werden.

FAQ zum Breitbandanschluss

Warum darf der Kreis in manchen Kommunen gar nicht ausbauen?

Das hat einerseits mit den Förderbedingungen zu tun – andererseits aber auch damit, dass der Kreis nur dort aktiv werden darf, wo kein privater Anbieter aktuell tätig ist oder war. In diesen Kommunen sind die Menschen also bereits mit einem gigabitfähigen Anschluss versorgt, sprich mit einem Kabel- oder Glasfaseranschluss – oder ein privater Anbieter plant dort gerade einen Ausbau. Egal wie, hier dürfen der Kreis und Breitband Main-Kinzig nicht tätig werden.

Wo dürfen Kreis und Breitband Main-Kinzig nach aktuellem Stand nicht tätig werden?

Bad Soden-Salmünster, Brachttal, Großkrotzenburg, Hammersbach, Langenselbold, Maintal, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg, Schöneck, Wächtersbach

Kann es sein, dass Kreis und Breitband Main-Kinzig in Wächtersbach doch noch tätig werden dürfen?

Sollten sich private Anbieter von ihrer Ausbauabsicht zurückziehen oder in Teilbereichen zurückziehen, darf der Kreis und die Bereitband Main-Kinzig GmbH dann wieder tätig werden. Die Breitband Main-Kinzig GmbH ist auf dieses Szenario vorbereitet und kann kurzfristig die Umsetzung des Breitbandausbaus einleiten.