Kanalerneuerungsmaßnahme mit Vollsperrung der Wittgenborner Straße


In der Wittgenborner Straße wird es notwendig, eine Kanalerneuerungsmaßnahme unter Vollsperrung durchzuführen. Im Bereich der Herzgrabenstraße, am Übergang zur Wittgenborner Straße, werden ca. 170 m Misch- und Regenwasserkanal erneuert. Da die vorhandenen, alten Kanäle in einem baulich schlechten Zustand sind, und insbesondere zu klein dimensioniert sind, ist es erforderlich, die vorhandenen Durchmesser durch größere Rohre zu ersetzen. Insbesondere Starkregenereignisse im Sommer führen immer wieder zu Überlastungen im Kanalnetz, was bereits zu erheblichen Überflutungen der Innenstadt geführt hat. Da diese Ereignisse auch in Zukunft häufiger zu erwarten sind, gilt es, die Kanalisation an die neuen Anforderungen anzupassen.

Für die damit verbundenen Baustellenarbeiten und für die Verkehrsteilnehmer ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Wittgenborner Straße im Bereich der S-Kurve am Übergang der Herzgrabenstraße voll zu sperren. In dieser Zeit erfolgt die großräumige Umleitung über die Umleitungsstrecke Brachttal (Spielberg – Neuenschmitten – Schlierbach).

Die Zufahrt für PKW´s zum Rathaus sowie zur Schlossparkpraxis wird in dieser Zeit über eine hierfür eigens eingerichtete Umleitungsstrecke sichergestellt, die aus Richtung der Innenstadt über die Straße Im Aßmusgarten und Obertor erfolgt und zurück über die Nebenstraße oberhalb des Friedhofs geleitet wird.

Alle Arbeiten, für die nicht zwingend eine Vollsperrung notwendig ist, erfolgen unter halbseitiger Sperrung. Die Maßnahme ist in drei Bauabschnitten mit folgendem Zeitplan aufgeteilt:

05.07. - 19.07.2021 - 1. Bauabschnitt halbseitig

19.07. - 17.09.2021 - 2. Bauabschnitt Vollsperrung

17.09. - 10.10.2021 - 3. Bauabschnitt halbseitig

Durch diese Aufteilung sollen aufgrund der Baumaßnahmen und Umleitungen die Beeinträchtigungen für die Bürger*innen so gering wie möglich gehalten werden. Unvorhersehbare Bauzustände lassen sich bei Maßnahmen dieser Art jedoch nicht immer vermeiden, sodass Terminverschiebungen im Verlaufe der Baumaßnahme nicht gänzlich auszuschließen sind.