Brut- und Setzzeit ist da


Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler heimischer Tiere in Wächtersbachs Wäldern, Naturschutzgebieten und Grünanlagen. In den kommenden Wochen bekommen die Wildtiere ihre Jungen, die Vögel beginnen zu brüten und sind in Nestnähe besonders störungsempfindlich. Die Brut- und Setzzeit dauert etwa bis Ende Juli, bei einigen Vogelarten noch deutlich länger.
„Gleichzeitig zieht es gerade während der Pandemie viele Wächtersbacher*innen ins Grüne, denn in der Natur fällt es leichter, den notwendigen Abstand untereinander zu wahren,“ so Bürgermeister Weiher. Das Umweltamt appelliert gemeinsam mit dem Naturschutzverband NABU an die Bürger*innen, die Attraktivität der heimatlichen Natur zu bewahren und dazu beizutragen, gefährdete Tier- und Pflanzenarten ungestört zu erhalten.
Wächtersbachs Parkanlagen, Wälder sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete bieten in der aktuellen Frühlingszeit wunderbare Möglichkeiten, sich zu erholen und Kraft zu tanken. Dort ist Vieles möglich: Ausflüge, Spazierengehen, den Hund ausführen, Radfahren oder Joggen. Die attraktive Natur vor der Haustür wird jedoch durch die vielen Besucher beeinträchtigt und läuft Gefahr, Schaden zu nehmen.

Verhaltensregeln in Schutzgebieten
Die Stadt Wächtersbach hat insgesamt 6 Naturschutzgebiete: Am Bubenrain und Nachtweide (Waldensberg), Große Wiese, Lange Wiese und Alte Wiese (Weilers) und die Feuchtwiesen (Aufenau).
„Die Landschafts- und Naturschutzgebiete sind in der Regel an den Zugängen mit grün-weißen dreieckigen Schildern mit der Aufschrift "Landschaftsschutzgebiet", beziehungsweise "Naturschutzgebiet" markiert. Viele Bürger*innen wissen nicht, dass in den Landschafts- und Naturschutzgebieten Verhaltensregeln gelten und verstoßen häufig ohne Absicht dagegen. Besonders in den Naturschutzgebieten weisen Zusatzschilder unter den Schutzgebietsschildern mit Piktogrammen und Texten kurz und prägnant auf die Verhaltensregeln hin,“ erläutert Umweltberaterin Esther Pranghofer-Weide.

Wege dürfen nicht verlassen werden
Die Naturschutzgebiete sind wertvolle und lebenswichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere. Hier kommen viele gefährdete und geschützte Arten vor. Sie reagieren sehr empfindlich auf Störungen. Daher gilt in Naturschutzgebieten das Gebot, die Wege nicht zu verlassen. Für Reiter gilt, nur die ausgewiesenen Reitwege zu nutzen. Landwirtschaftliche Flächen, also Äcker und Wiesen, dürfen - im Gegensatz zu Rasenflächen im Park - nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.

Kein offenes Feuer oder Grillen - Abfälle mitnehmen
Gegen ein Picknick ist angesichts des schönen Frühlingswetters grundsätzlich nichts einzuwenden. Dabei gilt zu beachten, dass offenes Feuer und Grillen in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern nicht erlaubt ist. Das Umweltamt und der Bauhof bitten die Bevölkerung, Abfall mitzunehmen und richtig zu entsorgen.

Leinenpflicht für Hunde
Hundehalter haben eine besondere Verantwortung für störungsempfindliche Tierarten. In Naturschutzgebieten dürfen Hunde nur an der Leine mitgeführt werden. Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund vom 01. März bis 31.Juli an der Leine geführt werden. Dies schreibt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt vor. „Freilaufende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen, eine große Gefahr,“ meint der Leiter des Ordnungsamtes Herr Manz.
So fliehen zum Beispiel junge von der Ricke abgelegte Rehkitze nicht, sondern bleiben liegen. Wenn sie dann von Hunden gefunden werden, laufen sie Gefahr, gerissen oder von der Mutter wegen des Hundegeruchs nicht mehr angenommen zu werden. Auch für bodenbrütende Vögel wie Feldlerche, Kiebitz, Fasan und Rebhuhn sowie für Feldhasen sind unangeleinte stöbernde Hunde sehr gefährlich. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Wild aufzustöbern, denn das beeinträchtigt die Lebensstätten wildlebender Tiere.
Hundebesitzer werden zudem gebeten, Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und richtig zu entsorgen.

Ansprechpartner:

Magistrat der Stadt Wächtersbach
Esther Pranghofer-Weide
Umweltamt
06053 802-39 | e.pranghofer-weide@stadt-waechtersbach.de